Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP)
Psychologische AusbildungenJahreskurs ab September
Die Ausbildung am ACADEMICUM bereitet auf 2 Wegen auf die spätere Berufstätigkeit als „Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie“ in der Praxis vor:
A) Vorbereitung auf die (Über-)Prüfung beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes:
Diese intensive Jahresausbildung umfasst 3 Module zur Psychologie-Theorie, die Psychodiagnostik, die Praxis der Psychotherapie sowie die Rechts- und Berufskunde
B) Weiterbildungen für die beratende und therapeutische Praxis:
Psychotherapie-Ausbildungen, Diagnostik, Psychohygiene, Prophylaxe, Salutogenese, Selbsterfahrungs- und Trainingsseminare, Coaching-Ausbildung, Arbeitskreise, Workshops, Supervision, usw.
Heilkundezulassung: Vorbereitung auf die HPP-Prüfung
Die gezielte, „ballastfreie“ HPP-Prüfungsvorbereitung läuft über etwa 12 Monate (je nach Ferienzeiten). Sie ist berufsbegleitend angelegt, d. h. die Veranstaltungen finden konzentriert an Wochenenden (Sa.–So.) statt. Die Schulung – für psychologische Neueinsteiger konzipiert – umfasst eine akademische Grundbildung über allgemeine psychologische Theorien sowie die Vermittlung psychotherapeutischer Grundkenntnisse.
Sie besteht aus insgesamt 3 Modulen :
- Theorie: Einführung in die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie
- Diagnostik/Therapie: Psychopathologie, Psychotherapien (Ekrankungen, Menschenbilder)
- Praxis/Trainings: Praktische Übungen, Prüfungstrainings
sowie offene Zusatzangebote: Praxis/Psychotherapie (Sa./So.)
Ausbildungsgegenstand
Psychopathologie – Stressdynamik – Psychosomatik – Neurologie/Neuropsychologie – Pharmakologie – Grundlagen der Allgemeinen Psychologie – Persönlichkeitspsychologie – Einführung in die Sozialpsychologie – Einführung in die Psychotherapien des 20. und 21. Jahrhunderts – Anamnese/Erstgespräch – Therapeutische Interventionen in der Praxis – Gesprächstechniken – Psychiatrischer Notfall – Gesetzes-/Berufskunde – Selbsterfahrungsseminare – Prüfungstrainings
Ausbildungsbeginn/Studienbuch
Ein Einstieg in den HPP-Jahreskurs ist – freie Plätze vorausgesetzt – mindestens 2 x jährlich möglich, da durchgehend Modul-Veranstaltungen stattfinden. Die obligaten 130 Unterrichtsstunden können innerhalb von zwei Semestern absolviert werden.
Die offiziellen Starttermine finden Sie in unserem Termin- und Vorlesungskalender, Ankündigungen auch unter Aktuelles.
Prinzipiell ist auch ein individeller Einstieg möglich (wenn noch freie Plätze vorhanden sind) – setzen Sie sich bitte diesbezüglich für ein Beratungsgespräch mit uns in Verbindung!
Jeder Anwärter erhält ein Studienbuch, in dem der Besuch der einzelnen Vorlesungen/Seminare dokumentiert werden soll.
Kostenlose Probeunterrichte sind nach Absprache stets möglich! Es reicht eine kurzfristige Anmeldung und Sie sind uns herzlich willkommen!
Umfang/Gebühren
Der Umfang beträgt 130 U.Std (1 U.Std. = 45 Minuten).
Die Kurs-Gebühren betragen 2.210,– EUR – wahlweise Monatsraten.
Hinzu kommt die Gebühr von 90,– EUR für die Einschreibung und Studienbucherwerb.
Ausbildungsort
Langwedel am Brahmsee
Manhagener Weg 4 E
Tel. 04329 – 913 70 80
Alternativ zur Jahresausbildung, wie oben beschrieben, besteht die Möglichkeit, einzelne Module separat zu belegen oder auch sich aus allen Modulen einen ganz persönlichen Studienplan zusammen zu stellen – je nach Vorkenntnissen des Bewerbers. Schauen Sie zum Auswählen der Module gerne noch mal auf die Gesamtübersicht unser aktuellen Ausbildungsgänge.
Für weitere Informationen zu den Veranstaltungsterminen sowie die jeweilige Preisgestaltung rufen Sie uns gerne an.
Psychotherapie versus Lebensberatung
Die Rechtslage
Während die freiberufliche Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Lebensberatung (als psychologischer Berater, Coach etc.) nicht vom Gesetzgeber reglementiert ist, bedarf es bei der Durchführung von Psychotherapie (d.h. Diagnostik und Therapie von Erkrankungen) einer Erlaubnis zur Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG)!
In der BRD dürfen nur drei Berufsgruppen die gewerbsmäßige Heilkunde selbständig ausüben: Dies ist der Arzt/Mediziner sowie der Psychologische Psychotherapeut. Hinzu kommt der Berufsstand des Heilpraktikers, welcher seine Heilkundezulassung nach einer erfolgreichen amtsärztlichen „Überprüfung“ (schriftlich, mündlich) durch das zuständige Gesundheitsamt erhält.
Während die allgemeine Heilpraktikerzulassung die Anwendung von Psychotherapie neben der somatischen Therapie rechtlich mit einschließt, erlaubt die „eingeschränkte Heilerlaubnis“ (der sog. „Kleine Heilpraktiker“) ausschließlich die Feststellung und Therapie psychischer Krankheiten. Nach bestandener Prüfung ist es somit erlaubt, eine eigene Praxis zu eröffnen und Psychotherapie mit den privaten Krankenkassen abzurechnen.
Voraussetzungen des Anwärters
Für die amtsärztliche Überprüfung muß der Anwärter das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen, frei von gravierenden körperlichen Krankheiten und geistig-seelischen Schwächen sein und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Das Überprüfungsverfahren
Für die Anwärter ist vor allem wichtig zu wissen, dass es keine geregelten, standardisierten Prüfungen gibt! Die Prüfungskommissionen der jeweiligen Gesundheitsämter bestimmen selbst den Inhalt und den Umfang der Überprüfung und haben hinsichtlich der Leitungsbewertung einen (kaum gerichtlich einklagbaren) Beurteilungsspielraum. Eine Beschränkung auf einzelne Therapieformen gibt es grundsätzlich nicht.
Die Anwärter müssen sich für den gesamten Bereich der psychologischen Diagnostik sowie der Psychotherapie grundlegende Kenntnisse aneignen und in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung nachweisen, dass sie „keine Gefährdung für zukünftige Patienten“ darstellen (HeilprG/DVO § 2, Abs. i).
Näheres finden Sie auch hier in unserer informativen Orientierungshilfe.